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Wasserkraft muss bleiben -

stoppt die einseitige Umweltpolitik!

Hunderte von Mühlen und Wasserkraftanlagen sollen durch den Mindestwassererlass unwirtschaftlich gemacht werden. Energiewende, Klimaschutz oder Wertschöpfung dürfen im Vollzug keine Rolle spielen. So will es unser Umweltministerium in Hessen.

 

Unsere Forderung: Die kleinen Wassermühlen brauchen Unterstützung und eine Politik mit Augenmaß!

 

Die Kraft des Wassers wird seit Jahrtausenden vom Menschen genutzt. Mühlen sind die ältesten Maschinen der Menschheit und moderne Kleinwasserkraft gilt als effizienteste und umweltverträglichste Stromerzeugungsmethode.

Doch jetzt soll sie aus Hessen nahezu vollständig verschwinden, um den Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie gerecht zu werden.

 

Hierzu sinngemäß aus dem hessischen Umweltministerium:

„Wasserkraft ist schädlich und muss weg.“

Hessisches Umweltministerium

Diejenigen, die seit Hunderten von Jahren CO2-freie Energie gewinnen, werden in ihrer klimafreundlichen Arbeit behindert, und mindestens 400 Wasserkraftanlagen und Mühlen als Folge stillgelegt. Dabei sind über 1000 Arbeitsplätze bedroht. In Hessen geht eine krisensichere Infrastruktur zur Stromproduktion und gleichzeitig eine demokratische Netzkultur verloren. Stadtwerke und kleine Netzbetreiber, welche die Energiewende wie keine andere Branche vorantreiben, haben mit ihren Wasserkraftwerken gleichsam das Nachsehen. Müller und kleine Handwerksbetriebe, die den klimafreundlichen Strom in das öffentliche Netz einspeisen, werden mit ihrem Betrieb einfach unwirtschaftlich gemacht. So laden wir große und transnationale Konzerne und Heuschrecken dazu ein, sich bei uns immer weiter festzusetzen, unsere Netze zu kaufen und ihren fossil-atomaren Strom anzubieten, anstatt den Betreibern unserer eigenen ökologisch nachhaltigen, regionalen Infrastruktur ausgewogene und faire Rahmenbedingungen zu geben. Ein volkswirtschaftlicher Wahnsinn und ein Resultat hessischer Politik und ministerialer Willkür und Gleichgültigkeit.

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Wasserkraft ist Kern der Energiewende
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Ein Einblick in die hessische Gewässerpolitik und die Lobbyarbeit der beteiligten Verbände zeigt eine fragwürdige Entwicklung. Es geht dabei um Macht, Politik und Ideologie, oftmals weniger um das Gewässer selbst. Engstirnigkeit und rein sektorielle Betrachtungen begründen letztlich eine fehlgeleitete Gewässerpolitik. Es fehlt am Willen, umfassende wissenschaftliche Erkenntnisse über den Zustand unserer Gewässer ernstzunehmen und danach zu handeln. Auch Umweltverbände spielen eine große, jedoch leider sehr zweifelhafte Rolle in diesem vernichtenden Spiel gegen die hessische Wasserkraft.

 

Aus rein naturwissenschaftlicher Sicht möchten wir die wichtigsten Fakten zusammenstellen und versuchen, dem Leser einen möglichst umfassenden, jedoch auch nur begrenzten Eindruck zu vermitteln, was in unseren Gewässern passiert, was der Gesetzgeber will und wie die Praxis der verschiedenen Gewässernutzungen tatsächlich aussieht. Dazu gehören leider auch einige sehr deutliche Bemerkungen gegenüber den Verantwortlichen, da man die Betreiber von vielen hundert Wasserkraftwerken und Mühlen in Hessen über mindestens ein Jahrzehnt hinweg zwar manchmal angehört, jedoch niemals ernsthaft berücksichtigt hat.

 

Dreh- und Angelpunkt ist die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die wohl einmal gut gemeint war, jedoch in wohl fast jedem Mitgliedsland mittlerweile andere Blüten trägt und teils völlig abgehoben ist wie z.B. teilweise in Deutschland und speziell hier bei uns in Hessen. Der Vollzug der Richtlinie in Hessen erfolgt stark einseitig zu Lasten der Wasserkraft mit dem klaren Ziel, die kleinen Anlagen unwirtschaftlich zu machen. Ein ökologisches Ziel wird verfehlt, der Klimaschutz bleibt unberücksichtigt und die Energiewende wird zurückgedreht. Auf den damit einhergehenden erheblichen Bürokratismus und die damit verbundenen Kosten und Nachteile möchten wir hingegen nicht weiter eingehen.

Die Angst der Betreiber

und der Vollzugsstau

Viele Betreiber haben Angst sich zu wehren, da sie Repressionen wie im Falle der Teichmühle oder andere Nachteile fürchten. Sie hoffen, dass der Kelch noch für kurze Zeit an ihnen vorübergeht, bis der Mindestwassererlass auch bei ihnen vollzogen wird. Hinzu kommen die ohnehin hohen naturschutzfachlichen Anforderungen, die für den Betreiber kleiner Anlagen die Kosten für Gutachten und die Ausführung in die Höhe treiben und fast jegliche Änderung der Situation unwirtschaftlich werden lassen. Die Vollzugsbehörden können seit dem EEG 2014 keine Anreize mehr für Modernisierungen setzen und haben ihrerseits mit der erheblichen Komplexität der Verfahren zu kämpfen. Im Ministerium ist die Problematik weitgehend bekannt und man schaut zusammen mit der Politik den Vollzugsbehörden bei dem Ritt auf der Rasierklinge weiter zu.

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Richtlinie 2000/60/EG

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

und ihre Zielvorgaben

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie ist eine Richtlinie, welche für unsere Gewässer einen sogenannten „guten Zustand“ fordert. Das ist ein hohes Ziel, denn der „gute Zustand“ ist nach den Vorgaben der WRRL der nahezu unbeeinflusste Zustand eines Wasserkörpers, dessen Biologie, Morphologie und physikalische Chemie sehr nah an der völlig natürlichen Referenzzönose (Referenzustand oder -lebensraum) liegt. Dieser ideale Referenzzustand ist ein vom Menschen praktisch unberührter Lebensraum, in welchem Menge und Qualität des Wassers unbeeinträchtigt vorliegt und u.a. auch das natürliche Artenspektrum vorliegt. Das war also der Zustand je nach Bundesland vor etwa 1200 - 2000 Jahren.

Diese Zielvorgaben sind in einer dicht besiedelten Industrie- und Exportnation wie Deutschland für die allermeisten Wasserkörper einfach gesagt eine Wunschvorstellung. Die graduelle Nutzung unserer Grund- und Oberflächenwasserkörper ist derart intensiv und teilweise auch unabdingbar, so dass während der bisherigen WRRL-Bewirtschaftungszeiträume kaum Fortschritte beim Erreichen der Entwicklungsziele zu verzeichnen waren.

WRRL und Zielvorgaben

Zustand unserer Gewässer / Oberflächengewässer

Der Zustand unserer Wasserkörper in Hessen ist nach den Bewertungsmaßstäben der WRRL nur etwa mit knapp 5% als gut zu bewerten. Ziel der WRRL ist jedoch, dass alle Oberflächengewässer spätestens bis zum Jahr 2027 einen guten ökologischen Zustand bzw. ein gutes ökologisches Potenzial erreichen. Dies erscheint schlicht unerreichbar.

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Gewässerzustand
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Das hessische Umweltministerium steht mit dem Rücken zur Wand

Die hessische Exekutive, also die Vollzugsbehörden in den Regierungspräsidien und auch das vorgeschaltete Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV im Weiteren schlicht Ministerium), steht mit dem Rücken zur Wand. Die hochgesteckten Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie werden in Hessen und auch anderen Bundesländern flächendeckend und durch fast alle Gewässernutzer gerissen und mit Füßen getreten.

 

Eine der Antworten, die darauf aus dem hessischen Umweltministerium kam, war die Gründung einer Arbeitsgruppe, die sich mit den Wasserrechten und dem Mindestwassererlass befasst. Die Maßgabe für diese Aktivität war, so pfeifen es die Spatzen mittlerweile von den Dächern: „Macht die kleinen Wasserkraftanlagen unwirtschaftlich. Denn die Wasserkraft soll weg, um Schäden anderer Nutzungen ausgleichen zu können!“

 

Das neue Instrument dazu soll der Mindestwassererlass sein.

Dabei ist die Wasserkraft der einzige Gewässernutzer, der die Verträglichkeit mit den strengen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie klar nachweist! (mehr zu einer beispielhaften Rechtsprechung)

Wir wollen das näher betrachten und möchten einen Einblick in die Vielzahl der Gewässernutzer geben. Unter dem strengen Regime der WRRL und der Rechtsprechung die sich dem Urteil des EuGH vom 1. Juli 2015 zum Verschlechterungsverbot angeschlossen hat zeigen sich eine hohe Zahl von Verstößen gegen die strengen Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Hinter den Verstößen stehen mächtige Interessen und jeder versucht möglichst von sich selbst abzulenken und dem Anderen die Schuld zuzuweisen. Der schon entstandene Schaden aus Sicht der WRRL ist letztlich unheilbar, jedoch machen Sie sich selbst ein Bild der Situation in unseren Gewässern.

Rücken zur Wand

Die Reaktion der Politik

und der Ministerien

Die Umweltpolitik und die Ministerien stehen damit zwischen den Stühlen der Gewässernutzer und den Vorgaben der WRRL. Sie lenken in ihrer Ohnmacht die Aufmerksamkeit zunehmend auf die 623 Wasserkraftanlagen in Hessen, denn diese sind klein, schwach und können kaum Gegenwehr leisten. Wie soll ein kleiner Betreiber einer Wassermühle neben den vielen ökologischen Auflagen auch noch ein Klageverfahren gegen Volljuristen des Landes Hessen finanzieren?

 

Hinzu kommt, dass der Erhalt von Kleinwasserkraftanlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kW in einer Zeit, in der jeder ein Auto mit mindestens 150 kW besitzt und der Strom „aus der Steckdose kommt“, aus der Zeit gefallen scheint. Es wird dabei jedoch vergessen, dass modernisierte Wasserkraftanlagen praktisch keine Folgen für Natur, Umwelt und Klima haben und das ganze Jahr über Strom liefern.

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Kalkül der Politik
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Wasserkraft ist Umweltschutz

und mehr

Wasserkraft erzeugt stetigen Grundlaststrom, wie er abgesehen von der ebenfalls regenerativen Stromproduktion aus Biomasse nur mit Kohle- oder Atomkraftwerken produziert werden kann. Wasserkraft stellt eine krisensichere, dezentrale und private Infrastruktur dar, die von gehobenem öffentlichen Interesse ist.

 

Mit den richtigen Vermeidungsmaßnahmen stellt sie keinen Eingriff für Umwelt und Arten dar und hat einen erheblich positiven Einfluss auf den Hochwasserschutz, die Landwirtschaft und die Trinkwassergewinnung.

Wasserkraft ist Umweltschutz
Die Betroffenen

Vernichtung von Mühlen

und Arbeitsplätzen

Es wird kein Zurück mehr geben, da eine Neuzulassung für diese jahrhundertealten Standorte unter den geschaffenen rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen in Hessen unmöglich sein wird.

 

Entsprechende Verfügungen bzw. Anhörungen sind bereits vom RP-Kassel aus Bad Hersfeld ergangen. Weitere Anordnungen sollen durch den RP-Gießen noch 2020 veranlasst werden. Hier ein kleiner Ausschnitt von betroffenen Mühlen und Betrieben, deren Arbeit, Stromerzeugung und Betriebsgrundlage durch den Erlass vernichtet werden.

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Bitte wenden Sie sich an uns!

Ihr Wasserrecht ist ein Eigentum und der Mindestwassererlass ist möglicherweise ein unausgewogener Eingriff?

Lassen Sie dies überprüfen und holen Sie sich Unterstützung.

 

Bitte wenden Sie ich mit Fragen an uns.

Wir unterstützen Sie.

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IG Wasserkraft Fulda/Rhön

 

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