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Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein behördliches Register aller Anlagen und Einheiten im deutschen Energiesystem. Es wird durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) geführt.

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Rechtsgrundlage für das Marktstammdatenregister ist die Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten (Marktstammdatenregisterverordnung – MaStRV).

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Marktakteure, also auch Betreiber von Wasserkraftanlagen, sind verpflichtet, sich im Marktstammdatenregister zu registrieren

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Das Register ist dafür vorgesehen, dass Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine Übersicht von Energieanlagen zugreifen können. Darüber hinaus ist aber auch die kostenlose Benutzung durch jedermann möglich.

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Das Marktstammdatenregister ging am 31. Januar 2019 in Betrieb. Betreiber von Bestandsanlagen sind zur Neueintragung ihrer Anlagen und Einheiten verpflichtet. Betreiber von Bestandsanlagen, die bis zum 30. Juni 2017 in Betrieb genommen wurden, haben nach dem 31. Januar 2019 des Marktstammdatenregisters zwei Jahre Zeit für die Eintragung. Betreiber von Bestandsanlagen, die zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden, haben ab dem 31. Januar 2019 sechs Monate Zeit für die Eintragung.

 

Hier gelangen Sie zum Marktstammdatenregister.

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Dies ist der Link zu den Hilfeseiten des Marktstammdatenregisters.

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Weitere Informationen zum MaStR findet man bei der Bundesnetzagentur oder bei der EnergieAgentur.NRW

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